Ihr bisheriger Naturzustand beinhaltete, medizinisch betrachtet, den Tod auf raten, falls Sie noch mit Drogen zu kämpfen haben , oder hatten, das Konzept hat Ihnen aufgezeigt, dass dieser Zustand stetig verbessert werden kann, dies mit Sinn und Systematik. Dies ist wie das Beispiel aufgezeigt hat, die Laufwege aufgezeigt haben die Wirtschaftsmethodik auch durchaus möglich. Der Staat besteht Ihnen gegenüber gerne auf Handlungen die nicht immer richtig sind, dieser beruft sich auf den Gesellschaftsvertrag des Miteinander lebens, manche machen daraus, gerne ,etwas politisches, rechtlich, ist diese Idee, allerdings, neutral, funktional zu halten, auch nicht unbedingt "Französisch" , näheres sagen dazu die Epochen aus, die ich Ihnen wärmstens empfohlen habe, Die alten Griechen lassen grüßen, das Naturrecht ist dabei auch mal zu lesen, findet sich definitiv im Internet, sollte aber aus einer qualifizierten Quelle stammen, ansonsten, muss man ein wenig mit den Texten umgehen lernen. Wer hat Ihn geschrieben welche Partei hat das gefördert welche Interessen verfolgt derjenige mit den texten Inhalten ect. Ist bei Sachbearbeitern und Richtern auch nicht anders wie in der Politik.
Jean-Jacques Rousseau beschreibt die Jean-Jacques Rousseau Veränderung die Ihnen widerfahren sollte, ich denk, sehr eindeutig und man kann die Veränderung, auch innerhalb des Konzeptes, selbständig wahrnehmen, dass einem die Inhalte des Konzeptes, langsam, aufgrund des Erfolges wichtiger werden als illegale Handlungen und die Gefährdung der eigenen Natur durch Drogen und Kriminalität.
Diese sind von Erfolg "gekrönt", wobei ich momentan noch zur Vorsicht rate, die Verwaltungen und Gerichte sind nicht ganz auf dem Kurs des Staatsbürgerrechtes und man muss sich verteidigen . dazu dient die Einweisung in die Staatsbürgerrechte.
Das Buch
Jean-Jacques Rousseau |
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Der Gesellschaftsvertrag oder Die Grundsätze des Staatsrechtes |
(1758) |
Das Buch ist im Internet vorhanden und enthält bereits einige Ergebnisse aus dem Konzept, wie z. B.
"Sich verteidigen können, da Sie Ihre Leistungen haben quittieren lassen."
Weitere Inhalte, die Ihnen helfen, sich Ihrer Handlung nach , noch besser bewusst zu werden, sind enthalten.
8. Kapitel
Das Staatsbürgertum
Der Übergang aus dem Naturzustande in das Staatsbürgertum bringt in dem Menschen eine sehr bemerkbare Veränderung hervor, indem in seinem Verhalten die Gerechtigkeit an die Stelle des Instinktes tritt und sich in seinen Handlungen der sittliche Sinn zeigt, der ihnen vorher fehlte. Erst in dieser Zeit verdrängt die Stimme der Pflicht den physischen Antrieb und das Recht der Begierde, so dass sich der Mensch, der bis dahin lediglich auf sich selbst Rücksicht genommen hatte, gezwungen sieht, nach anderen Grundsätzen zu handeln und seine Vernunft um Rat fragt, bevor er auf seine Neigungen hört. Obgleich er in diesem Zustande mehrere Vorteile, die ihm die Natur gewährt, aufgibt, so erhält er dafür doch so bedeutende andere Vorteile. Seine Fähigkeiten üben und entwickeln sich, seine Ideen erweitern, seine Gesinnungen veredeln, seine ganze Seele erhebt sich in solchem Grade, dass er, wenn ihn die Missbräuche seiner neuen Lage nicht oft noch unter die, aus der er hervorgegangen, erniedrigte, unaufhörlich den glücklichen Augenblick segnen müsste, der ihn dem Naturzustande auf ewig entriss und aus einem ungesitteten und beschränkten Tiere ein einsichtsvolles Wesen, einen Menschen machte. Führen wir die ganze Vergleichung beider Zustände auf einige Punkte zurück, bei denen die Unterschiede am klarsten hervortreten. Der Verlust, den der Mensch durch den Gesellschaftsvertrag erleidet, besteht in dem Aufgeben seiner natürlichen Freiheit und des unbeschränkten Rechtes auf alles, was ihn reizt und er erreichen kann. Sein Gewinn äußert sich in der bürgerlichen Freiheit und in dem Eigentumsrecht auf alles, was er besitzt. Um sich bei dem Abwägen der Vorteile beider Stände keinem Irrtume hinzugeben, muss man die natürliche Freiheit, die nur in den Kräften des einzelnen ihre Schranken findet, von der durch den allgemeinen Willen beschränkten, bürgerlichen Freiheit genau unterscheiden und in gleicher Weise den Besitz, der nur die Wirkung der Stärke oder das Recht des ersten Besitzergreifers ist, von dem Eigentum, das nur auf einen sicheren Rechtsanspruch gegründet werden kann.
Nach dem Gesagten würde man noch zu den Vorteilen des Staatsbürgertums die sittliche Freiheit hinzufügen können, die allein den Menschen erst in Wahrheit zum Herrn über sich selbst macht; denn der Trieb der bloßen Begierde ist Sklaverei, und der Gehorsam gegen das Gesetz, das man sich selber vorgeschrieben hat, ist Freiheit. Aber hierüber habe ich schon allzuviel gesagt, und die philosophische Bedeutung des Wortes Freiheit gehört nicht zu den Aufgaben meiner Arbeit.