Gerichtsurteil
Bei Rückforderung von Hartz-IV gegen Bescheid widersprechen
27.09.2018, 11:26 Uhr | dpa
https://www.t-online.de/finanzen/geldanlage/id_84524622/gerichtsurteil-bei-rueckforderung-von-hartz-iv-gegen-bescheid-widersprechen.html
Laut Aussage eines Anwaltes aus Göttingen
"Wenn das Jobcenter wegen nicht vorgelegter Unterlagen die Leistungen auf Null setzt und die bisher erbrachten Leistungen zurückfordert, könnt ihr dagegen Widerspruch einlegen und mit dem Widerspruch die Unterlagen nachreichen."
Das Jobcenter muss diese dann noch berücksichtigen. Das hat das Bundessozialgericht nun entschieden
(B 4 AS 39/17).
Wie immer die Informationen prüfen, Sie haben nun eine Sorge weniger, selbst wenn etwas bei Ihrem Antrag passiert.