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Der BGH hat entschieden.

Veröffentlicht am 28.09.2018

Gerichtsurteil  

Bei Rückforderung von Hartz-IV gegen Bescheid widersprechen

27.09.2018, 11:26 Uhr | dpa

https://www.t-online.de/finanzen/geldanlage/id_84524622/gerichtsurteil-bei-rueckforderung-von-hartz-iv-gegen-bescheid-widersprechen.html

 

Laut Aussage eines Anwaltes aus Göttingen

"Wenn das Jobcenter wegen nicht vorgelegter Unterlagen die Leistungen auf Null setzt und die bisher erbrachten Leistungen zurückfordert, könnt ihr dagegen Widerspruch einlegen und mit dem Widerspruch die Unterlagen nachreichen."

Das Jobcenter muss diese dann noch berücksichtigen. Das hat das Bundessozialgericht nun entschieden

(B 4 AS 39/17).

 

Wie immer die Informationen prüfen, Sie haben nun eine Sorge weniger, selbst wenn etwas bei Ihrem Antrag passiert.   

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